Zum Hauptinhalt springen

Pflegegrade und Budgets

Hier finden Sie die einzelnen Leistungen der Pflegekasse und können sich über die Höhe der Budgets informieren. Die Budgets für die Tagespflege sind zusätzliche Leistungen, unabhängig ob Sie parallel Pflegegeld beziehen oder einen Pflegedienst für ambulante Pflege beauftragen. Der Entlastungsbetrag kann zur Minimierung der Eigenanteile (z.B. für Verpflegungskosten) in der Tagespflege eingesetzt werden.

Pflegegrad I

Leistung

Betrag

Tages- und Nachtpflege

bis zu 125 € einsetzbarer Entlastungsbetrag

Kurzzeitpflege

bis zu 125 € einsetzbarer Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag

125 € monatlich

Pflegehilfsmittel

40 € monatlich

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

4.000 € (bis 16.000 € bei mehreren Antragsberechtigten Bewohnern)

Wohngruppenzuschlag

214 € monatlich

Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

2.500 € pro Person / 10.000 € pro Wohngruppe

Pflegeberatung §§ 7a, 7b SGB XI

 

Beratung in der eigenen Häuslichkeit § 37 SBG XI

 

Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche § 45 SGB XI

 

Pflegegrad II

Leistung

Betrag

Pflegegeld

316 € monatlich

Pflegesachleistungen

689 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

689 € monatlich

Urlaubs- und Verhinderungspflege

1.612 € jährlich max. 2.418 € (inkl. hälftiger Kurzzeitpflege)

Kurzzeitpflege

1.612 € jährlich, max. 3224 € (inkl. Verhinderungspflege)

Entlastungsbetrag

125 € monatlich

Pflegehilfsmittel

40 € monatlich

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

4.000 € (bis 16.000 € bei mehreren Antragsberechtigten Bewohnern)

Wohngruppenzuschlag

214 € monatlich

Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

2.500 € pro Person / 10.000 € pro Wohngruppe

Pflegeberatung §§ 7a, 7b SGB XI

 

Beratung in der eigenen Häuslichkeit § 37 SBG XI

 

Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche § 45 SGB XI

 

Pflegegrad III

Leistung

Betrag

Pflegegeld

545 € monatlich

Pflegesachleistungen

1.298 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

1.298 € monatlich

Urlaubs- und Verhinderungspflege

1.612 € jährlich max. 2.418 € (inkl. hälftiger Kurzzeitpflege)

Kurzzeitpflege

1.612 € jährlich, max. 3224 € (inkl. Verhinderungspflege)

Entlastungsbetrag

125 € monatlich

Pflegehilfsmittel

40 € monatlich

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

4.000 € (bis 16.000 € bei mehreren Antragsberechtigten Bewohnern)

Wohngruppenzuschlag

214 € monatlich

Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

2.500 € pro Person / 10.000 € pro Wohngruppe

Pflegeberatung §§ 7a, 7b SGB XI

 

Beratung in der eigenen Häuslichkeit § 37 SBG XI

 

Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche § 45 SGB XI

 

Pflegegrad IV

Leistung

Betrag

Pflegegeld

728 € monatlich

Pflegesachleistungen

1.612 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

1.612 € monatlich

Urlaubs- und Verhinderungspflege

1.612 € jährlich max. 2.418 € (inkl. hälftiger Kurzzeitpflege)

Kurzzeitpflege

1.612 € jährlich, max. 3224 € (inkl. Verhinderungspflege)

Entlastungsbetrag

125 € monatlich

Pflegehilfsmittel

40 € monatlich

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

4.000 € (bis 16.000 € bei mehreren Antragsberechtigten Bewohnern)

Wohngruppenzuschlag

214 € monatlich

Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

2.500 € pro Person / 10.000 € pro Wohngruppe

Pflegeberatung §§ 7a, 7b SGB XI

 

Beratung in der eigenen Häuslichkeit § 37 SBG XI

 

Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche § 45 SGB XI

 

 

 

Pflegegrad V

Leistung

Betrag

Pflegegeld

901 € monatlich

Pflegesachleistungen

1.995 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

1.995 € monatlich

Urlaubs- und Verhinderungspflege

1.612 € jährlich max. 2.418 € (inkl. hälftiger Kurzzeitpflege)

Kurzzeitpflege

1.612 € jährlich, max. 3224 € (inkl. Verhinderungspflege)

Entlastungsbetrag

125 € monatlich

Pflegehilfsmittel

40 € monatlich

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

4.000 € (bis 16.000 € bei mehreren Antragsberechtigten Bewohnern)

Wohngruppenzuschlag

214 € monatlich

Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

2.500 € pro Person / 10.000 € pro Wohngruppe

Pflegeberatung §§ 7a, 7b SGB XI

 

Beratung in der eigenen Häuslichkeit § 37 SBG XI

 

Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche § 45 SGB XI